Hygienekonzept der HSG Zwehren Kassel

Vorwort

Das nachfolgende Konzept basiert auf den Vorgaben der Stadt Kassel und deren zuständigen Gesundheitsbehörden, dem Land Hessen, als auch den Empfehlungen des DHB, sowie den Überlegungen des Hessischen Handballverbands. Mithin wurden bei der Ausgestaltung Formulierungen aus bereits bestehenden Konzepten von Vereinen des Verbandes übernommen.

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Spielerinnen und Spieler, Gäste und Mitglieder haben für uns oberste Priorität! Wir haben daher für die Spieltage mit Zuschauenden ein Hygienekonzept erstellt. Bitte lest Euch die nachfolgenden Regeln sorgfältig durch!

Seit 14. Oktober 2021 gilt Hessen mit der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus- Schutzverordnung – CoSchuV) auch für den Sport die sogenannte 2G-Regel als Option. § 26 a

Wird das 2G-Zugangsmodell umgesetzt, entfallen die Maskenpflicht, die Pflicht zu Abstands- und Hygienekonzepten sowie die Kapazitätsbeschränkungen. Auch Ungeimpfte, die sich nicht impfen lassen können, erhalten im 2G-Zugangsmodell keinen Zugang. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder unter 12 Jahren.

I.Teilnehmende am Spielbetrieb

A) Unmittelbar Spielbeteiligte:
Unmittelbar Spielbeteiligte sind die Spielerinnen, Spieler, Trainerinnen, Trainer, Betreuerinnen, Betreuer aller Mannschaften, Schiedsrichterinnen, Schiedsrichter sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern sie am Trainings- und Spielbetrieb der Mannschaften direkt beteiligt sind.

B) Weitere Spielbeteiligte:
Die weiteren Spielbeteiligten sind aktive Spielbeteiligte die während des Spiels bzw. direkt am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und bei denen die Abstandswahrung zu unmittelbar Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das Kampfgericht und die Wischer. Wenn das Kampfgericht den Mindestabstand von 1,50 m zueinander nicht einhalten kann, dann müssen beide Person des Kampfgerichtes während des Aufenthaltes in der Halle einen geeigneten Mund-Nase-Schutz tragen.

C) Zuschauer:
Unter dem Begriff Zuschauende umfasst dieses Konzept alle Interessierten die nicht als Spielbeteiligte bei dem jeweiligen Spiel zuschauen möchten.

II. Zugang zur Halle und Aufenthalt in der Halle:

A) Für die Spielbeteiligten (3G Regel)
Der Zugang von Mannschaften und Schiedsrichtern erfolgt über den separaten Sportlereingang der Heisebachsporthalle. Die Spielbeteiligten betreten unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregelungen (AHA) die Halle und begeben sich auf dem direkten Weg zu den Umkleideräumen bzw. auf das Spielfeld.
Im gesamten Sportlerbereich und in den Umkleideräumen ist durch alle Sportausübenden stets eine medizinische Maske (ab 6 Jahren) zu tragen.

Laut HHV haben sich alle Mannschaften in Vorbereitung auf die Meisterschaftsspiele vorab über die für die Spielstätte geltenden Hygienekonzepte zu informieren. Entsprechende Nachweise wie Impfpass, CovPass-App, Testzertifikat, etc. sind mitzuführen, da die Heimvereine als Veranstalter diese auch bei Sportlerinnen, Sportlern, Offiziellen, Schiedsrichterinnen, Schiedsrichtern und den Kampfgerichten prüfen werden.

Der Heim- und der Gastmannschaft werden jeweils unterschiedliche Kabinen zugewiesen. In dieser finden das Umkleiden, die Mannschaftsbesprechungen vor dem Spiel bzw. in der Halbzeitpause statt.

b) Kampfgericht:
Der Laptop zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems, sowie weitere technische Gerätschaften sind vor und nach dem Spiel zu desinfizieren. Es ist genehmigt, einen eigenen Laptop oder Tablet mitzuführen, mit dem der elektronische Spielbericht geführt wird.
Für die Kommunikation zwischen Schiedsrichter, Kampfgericht und den Mannschaften z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, müssen weiterhin die Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Alle Sportler beider Mannschaften verlassen nach Spielende die Sporthalle umgehend um das Eintreten und Aufwärmen der nachfolgenden Mannschaften zu gewährleisten. Auch die Umkleideräume sind zeitnah über den SPORTLEREINGANG zu verlassen.
Die Schiedsrichter, Sekretäre, Zeitnehmer und weitere unmittelbare Spielbeteiligte verlassen die Sporthalle ebenfalls über den SPORTLEREINGANG .
Wollen Spielende am nächsten Spiel als Zuschauende teilnehmen, so müssen sie zunächst die Halle – wie vorstehend beschrieben – verlassen und in Ihrer neuen Rolle wieder über den Zuschauereingang betreten. Jetzt unterliegen sie der 2G Regel.

B) Zuschauende Eingang/Ausgang: (2 G Regel)
Die Zuschauer benutzen den HAUPTEINGANG zur Halle. Die Überprüfung der Impf-bzw Genesenenzertifikate (inkl. Vorlage des Personalausweises) findet direkt an der Tür zum Foyer statt. Ein unbefugter Zutritt führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung!
Beim Betreten der der Halle steht ein Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie und der damit einhergehenden Änderungen durch Behörden und Verbände ist das Konzept ständiger Beobachtungen und Anpassungen unterworfen und besitzt folglich zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Vollständigkeit.

Aufgaben des Hygieneteams jeder Heimmannschaft:
1. Desinfektionsspender aufstellen.
2. Kontrolle der Spielbeteiligten (3 G Regel)
3. Kontrolle Zuschauende (2 G Regel)
4. Nach jedem Spiel die Türen zum Durchlüften öffnen